Wie funktioniert die Rürup Rente mit Fonds?
Grundsätzlich kann die Rürup Rente, die auch unter der Bezeichnung Basisrente bekannt ist, im Rahmen einer klassischen oder auch einer ausländischen Rentenversicherung realisiert werden. Die dritte Möglichkeit besteht in Form einer fondsbasierten Rüruprente, die sich bei einem Vergleich mit den anderen Versicherungsmodellen in den meisten Fällen durch die niedrigsten Beiträge und die größten Renditechancen auszeichnet. Der Ablauf ähnelt dabei klassischen Renten- oder Lebensversicherungen, allerdings mit dem Unterschied, dass die Beiträge in Wertpapieren angelegt werden. Die Anlagestrategie hängt dabei in erster Linie von der Risikobereitschaft des Versicherungsnehmers ab und von einer eher sicherheitsorientierten bis zu einer spekulativ ausgelegten Gestaltung ist im Grunde alles möglich. Zudem besteht auch während der Laufzeit die Möglichkeit, die Strategie zu wechseln. Dies ist insofern auch von großer Bedeutung, als dass das Risiko auf den Versicherungsnehmer übergeht. Das bedeutet, dass er bei positiven Wertentwicklungen seiner Anlagepapiere von entsprechend hohen Gewinnen profitiert, negative Wertentwicklungen allerdings ebenfalls zu seinen Lasten gehen. Totalverluste sind aber auch bei einer sehr renditechancenorientierten Anlagestrategie äußerst unwahrscheinlich, denn durch die langfristige Anlage können auch deutliche Negativentwicklungen der Kurse wieder ausgeglichen werden. Daneben bieten fondsbasierte Rürup Renten vielfach den Vorteil einer verhältnismäßig hohen Flexibilität. Diese äußert sich darin, dass nicht nur regelmäßige Beitragszahlungen, sondern auch Sondereinzahlungen möglich sind, die das Guthaben entsprechend aufstocken, und die Förderung nicht wie bei der Riesterrente an bestimmte Mindesteinzahlungen gebunden ist. Für den Versicherungsnehmer ist die Rürup Rente zudem aus steuerlicher Sicht interessant, insbesondere wenn er als Selbstständiger oder als Besserverdiener hohe Steuerabgaben hat und die Riesterförderung nicht nutzen kann. Die staatliche Förderung der Rürup-Rente erfolgt nämlich durch Steuervergünstigungen in der Form, dass die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig sind. So können dieses Jahr 68 Prozent der Einzahlungen bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren steuerlich geltend gemacht werden. Dieser abzugsfähige Anteil erhöht sich in den Folgejahren dann jeweils um zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die vollständige Anrechenbarkeit erreicht sein wird. Neben den Steuervorteilen liegen die Pluspunkte der Rürup-Rente darin, dass sie nicht pfändbar und Hartz-IV-sicher ist, da das angesparte Guthaben nicht als Vermögen gewertet wird. Allerdings stehen diesen Vorteilen auch Nachteile gegenüber. Hierzu gehört, dass eine Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr und ausschließlich als Monatsrente möglich ist. Insofern ist es ausgeschlossen, größere Teilbeträge zu entnehmen oder die Ansprüche aus der Rürup-Rente zu veräußern, zu beleihen oder zu übertragen. Eine Vererbung ist zwar möglich, allerdings nur an den Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder und nur dann, wenn eine entsprechende Zusatzvereinbarung getroffen wurde.