Kreditvermittlung

Sowohl das Internet als auch die Anzeigenblätter, Tageszeitungen und sogar Videotexte enthalten Werbungen für Kreditvermittlung von privaten Kreditvermittlern. Doch wie kann man erkennen, ob es dabei um ein glaubwürdiges Angebot oder doch nur um unseriöse Anbieter geht? Es gibt einige Punkte, mit deren Hilfe eine seriöse Kreditvermittlung erkennbar ist. Am deutschen Markt sind solche Kreditvermittler zu finden, die schon langfristig erfolgreich tätig sind.

Bei jeder seriösen Kreditvermittlung erfolgt die Bearbeitung der Kreditanfrage erst einmal kostenfrei. Kosten müssen nur bei positiver Kreditvermittlung erhoben werden und sollen in Prozent der Kreditsumme mitgeteilt werden. Falls nur ein fester Geldbetrag angegeben wird, so ist die Festlegung aufgrund Verstoßes gegen das Verbraucherkreditgesetz nicht gültig. Dies wurde von dem AG Dortmund mit Urteil vom 30.05.2000 - AZ: 125 C 2068/00 - entschieden.

Ein glaubwürdiger Kreditvermittler hat gegen einen möglichen Kreditnehmer in der Regel keine Schadensersatzansprüche, falls dieser die Vertragsverhandlungen gekündigt. Auch in einem solchen Falle dürfen für die erfolglose Kreditvermittlung keine Kosten verlangt werden. Siehe: OLG Dresden, 08.02.2001. AZ: 7 U 2238/00.

Bei einer erfolglosen Kreditvermittlung darf der Kreditvermittler ebenso keine Gebühren erheben. Dies wurde von dem Oberlandesgericht Karlsruhe begründet: Der Kreditvermittler muss seine allgemeinen Kosten selbst aus seinen verdienten Provisionen abdecken. Siehe: OLG Karlsruhe, 12.11.1997, AZ: 6 U 74/97.
(Derzeit ist in Deutschland eine Online Plattform gestartet, mit deren Hilfe Menschen von Privatpersonen einen Kredit (Privatkredit) erhalten können. Personen, die einen Kredit brauchen, haben die Möglichkeit, dort sich anzumelden und zu schauen, ob sie einen Kredit von einer Privatperson erhalten können. Aber auch hier gilt: Zwischen seriösen und unseriösen Vermittlern Unterschied machen!)
Verbraucher sollten auch auf Klauseln achten, in welchen von einem Vermittler ein Maximalbetrag für erforderliche Auslagen angesetzt wird. Solche Klauseln, durch die die Kunden zur Rückzahlung der dort angegebenen Ausgaben verpflichtet sind, sind meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB – zu finden. Falls von Seiten des Vermittlers der Begriff erforderliche Auslagen verwendet wird, muss man die darin enthaltenen Kosten nicht einzeln aufschlüsseln und es geht jedoch nicht um eine mittels des Gesetzes für die Kreditvermittlung verbotene Kostenpauschale. Siehe: OLG Zweibrücken, AZ: 2 U 36/98.
Eine glaubwürdige Kreditvermittlung stellt neben einer kostenfreien Bearbeitung der Kreditanfragen vergleichbar gute Bedingungen mit einer Kreditinstitut zur Verfügung und beweist diese auch mit der Mitteilung des effektiven Jahreszinses, der Kreditvermittlungsgebühren und der Möglichkeit, die monatlichen Raten über die gewünschte Laufzeit hinweg zu kalkulieren.