Kann ein Antrag abgelehnt werden?
Die gesetzliche Krankenkasse steht nahezu jedem offen. Im Gegensatz dazu kann die private Krankenkasse als Versicherungsunternehmen darüber entscheiden, ob sie einen Antrag annimmt, bestimmte Leistungen aus dem Versicherungsumfang ausschließt oder einen Risikozuschlag erhebt. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse ist neben der Tatsache, dass keine Versicherungspflicht besteht, eine positive Gesundheitsprüfung.
Im Rahmen des Antrags des Versicherungsnehmers führt die private Krankenversicherung (siehe auch Ausland Krankenversicherung) eine Gesundheitsprüfung durch, um sich ein Bild über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zu machen. Bei einigen Vorerkrankungen, auch wenn diese zwar ausgeheilt sind, jedoch auch wieder auftreten könnten, hat die private Krankenversicherung die Möglichkeit, das erhöhte Risiko für höhere Kosten durch die Aufnahme des Versicherungsnehmers durch einen Risikozuschlag auszugleichen, das Absichern bestimmter Leistungen auszuschließen oder den Antrag auch vollständig abzulehnen. Allerdings variiert die Beurteilung der Risiken zwischen den Versicherern, so dass sich hier ein Versicherungsvergleich durchaus lohnen kann. Während die eine Versicherung den Antrag ablehnt, kann der Abschluss der Versicherung bei einer anderen Krankenkasse möglich sein.
Neben der Ablehnung des Antrags aufgrund von Vorerkrankungen oder einem zu hohen Risiko aus Sicht der Versicherung werden Anträge auch dann abgelehnt, wenn die Versicherungsfähigkeit nicht gegeben ist oder der Antrag unvollständig eingereicht wird. Lehnt die private Krankenkasse den Antrag des Versicherungsnehmers ab, wird dieser im Regelfall darüber informiert, allerdings muss die private Krankenkasse ihre Ablehnung nicht begründen. Erhält der Antragsteller innerhalb von sechs Wochen keine Zusage oder Antwort, gilt auch in diesem Fall der Antrag als abgelehnt. Wichtig zu wissen ist, dass ein Antrag nur in der Form und zu den Konditionen angenommen oder abgelehnt werden kann, wie er gestellt wurde. Soll die Versicherung zu anderen Bedingungen, beispielsweise mit bestimmten Ausschlüssen oder einem Risikozuschlag abgeschlossen werden, muss der gestellte Antrag zunächst abgelehnt und dem Versicherungsnehmer ein neues oder überarbeitetes Angebt vorgelegt werden.